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Merkblatt

 

zu den Besonderheiten beim Erwerb von

Grundstücken, Häusern oder Eigentumswohnungen

in der Küstenzone des Bundesstaates Quintana Roo, Mexiko S

durch Privatpersonen oder Unternehmen

 

 

Aus historischen Gründen ist der Erwerb von Immobilien durch ausländische Personen und Unternehmen innerhalb von 100 km entlang der mexikanischen Landesgrenzen und innerhalb

von 50 km entlang der Küste reglementiert. Die mexikanische Gesetzgebung erlaubt Ausländern Immobilienbesitz in diesen Gebieten nur über die Treuhänderschaft (‘fideicomiso’) einer mexikanischen Bank. 

 

Treuhandverhältnis (Fideicomiso)

 

Ausländische Privatpersonen oder ausländische Unternehmen können Immobilieneigentum in den reglementierten Küstengebieten besitzen, in dem sie vor einem mexikanischen Notar, der eine Bank zum Treuhänder ernennt, einen Treuhandvertrag unterzeichnen. Die Bank hält den Eigentumstitel für den Begünstigten (‘fideicomisario’) 50 Jahre. Das Treuhandverhältnis ist auf Wunsch unbegrenzt um jeweils weitere 50 Jahre erneuerbar.

Der Käufer (natürliche oder juristische Person) hat als Begünstigter aus dem Treuhandverhältnis

de facto alle Eigenschaften und Rechte eines Eigentümers. Als Begünstigter kann er die Immobilie ohne jegliche Beschränkung nutzen, sie vermieten oder sie, im Einklang mit den Regeln des Treuhandvertrages, verkaufen. Etwaige Erben des Begünstigten können als Unterbegünstigte aus dem Treuhandverhältnis eingesetzt werden. Verstirbt der Begünstigte, erfolgt die Umschreibung auf den/die Erben kostenlos durch die Bank (nach Vorlage von Sterbeurkunde und Identifikation).

 

Kosten

 

An den Treuhänder müssen einmalige Gebühren für die Einrichtung der Treuhänderschaft

gezahlt werden, die in der Praxis nicht sehr hoch, jedoch vom Wert der Immobilie abhängig sind.

Neben den Kosten für die Autorisierung durch das Aussenministerium und die Registrierung des Treuhandvertrages werden Steuern, Gebühren und Notarkosten fällig.

Die Gesamtkosten des Immoblienerwerbs belaufen sich auf etwa 5-6 % des Kaufspreises.

 

 

Mexikanische Unternehmen

 

Mexikanischen Unternehmen (selbst mit zu 100 % ausländischem Kapital) ist es erlaubt,

den Eigentumstitel für eine Immobilie in den reglementierten Küstengebieten, insbesondere

im Bundesstaat Quintana Roo, ohne Fideicomiso zu erwerben. Die Gesellschafter des Unter-nehmens haben das uneingeschränkte Nutzungsrecht und können die Immobilie über das Unternehmen sofort verkaufen oder vermieten.

 

 

Übrigens: Information über das selbe Thema können bei uns u.a. auch auf Englisch, Holländisch, Französisch oder Russisch erhalten..

RUFEN SIE UNS BITTE GERNE AN:
TELEFON: 0052 (998) 887 2127

information@costarealty.com.mx

Plaza Kukulcán, Loc. 408-A, Zona Hotelera, Cancún, Q. Roo, México, C.P. 77500

 

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